Sie wollen eine Gesellschaft gründen oder haben bereits eine Gesellschaft. Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, die nach dem Gesellschaftsvertrag nur gemeinsam unterzeichnen dürfen, aber üblicherweise nur der eine Geschäftsführer unterzeichnet. Ist das wirksam?

Sie wurden zu einer Gesellschafterversammlung zu spät eingeladen. Die Gesellschafter haben eine Entscheidung nicht einstimmig, sondern nur mit einfacher Mehrheit getroffen. Sind die getroffenen Entscheidungen wirksam? Was muss man tun, um gegen fehlerhafte und gegen Ihren Willen zu Stande gekommenen Beschlüsse vorzugehen?

Die Kanzlei Péter Bognár bietet Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Themen, gleichgültig, ob bei Fragen zu Personen- oder Kapitalgesellschaften. Rechtsanwalt Bognár beantwortet alle Fragen präzise, ohne auszuweichen und kann auch in schwierigen Situationen eine Lösung finden.